
Heißes Angebot
Kreditwürdigkeit: Jetzt kostenlose Schufa-Auskunft beantragen Dank DSGVO.
Aus der bekannten Datenübersicht nach § 34 BDSG ist zum 25.05.2018 die neue Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) geworden.
Die SCHUFA setzt ihre Praxis der transparenten Verbraucherinformation auch unter der neuen Rechtslage fort:
So können Verbraucher auch weiterhin die sogenannte SCHUFA-Selbstauskunft anfordern, um nachzuvollziehen, welche Daten über die eigene Person gespeichert sind. Diese Informationen sind kostenlos.
Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)
Das Wichtigste im Überblick:
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- Einmalige Auskunftserteilung pro Bestellung
- Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten